VEREIN > Satzung
Vereinssatzung
„Kulturwelt Marktoberdorf e.V.“
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Name des Vereins lautet Kulturwelt Marktoberdorf e.V.
Der Verein wird nach seiner Gründungsversammlung beim Registergericht (Amtsgericht Kempten) in das Vereinsregister eingetragen mit dem Zusatz "e.V.".
Mit der Eintragung erhält der Verein die Rechtsstellung einer juristischen Person. Sitz des Vereins ist Marktoberdorf, Meichelbeckstr.45.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der beruflichen Bildung, der Erziehung sowie von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Theateraufführungen im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich
Generationsübergreifende Theaterprojekte
Theaterprojekte mit Heimatbezug
Nationale und internationale Workshops in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Malerei.
Projekte der Integration für: Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Senioren
Durchführungen von Kunstausstellungen
Talentförderung durch Masterclass Seminare in den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Malerei
Finanzielle oder/und organisatorische Unterstützung, sowie eigene Veranstaltung von Konzerten, Theateraufführungen und literarischen Abenden.
Die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen auf diesem Gebiet.
Die Förderung und Erhalt der Filmkunst durch spezielle Filmreihen im Bereich Dokumentarfilme, Filme in Originalsprache, ausgewählte Kinderfilme u.ä. .
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Dies berücksichtigend dürfen Vergütungen an Vorstände und Mitglieder des Vereins im Rahmen des §55 (3) AO, der Ehrenamtspauschale §3 Nr. 26a, Vergütungen nach §3 Nr. 26 (Übungsleiterpauschale), sowie Aufwandsentschädigungen bezahlt werden. Über die Höhe der Vergütungen entscheidet der Vorstand in seiner Gesamtheit.
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jedem frei, der sich der Satzung und den Zielen des Vereins verpflichtet.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung durch den Vorstand ist dieser nicht zur Mitteilung der Gründe verpflichtet.
Den Vereinsmitgliedern stehen die Einrichtungen des Vereins offen.
§ 4 Höhe des Mitgliedsbeitrags
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Jahresbeitrages. Für Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr wird kein Beitrag erhoben. Für Mitglieder vom 18. bis zum 24.Lebensjahr wird ein jährlicher Beitrag i.H.v. € 20,-- und ab dem 25. Lebensjahr ein jährlicher Beitrag von €40,-- erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Beiträge werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet; Zuwendungen an Mitglieder aus Mitteln des Vereins sind unzulässig.
Mitglieder, die über den Schluss des Vereinsjahres hinaus mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge im Verzuge sind, werden an ihre Zahlungspflicht
erinnert. Zahlungsunwilligkeit führt zum Ausschluss aus dem Verein, wenn der Vorstand einen entsprechenden Beschluss fasst. Zahlungsunfähigkeit aufgrund einer Notlage führt zur Stundung der Beiträge, ausnahmsweise auch zum Erlass. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft/Kündigung/Ausschluss aus dem Verein
Die Mitgliedschaft endet zum Jahresschluss, wenn die Kündigung bis zum 30. September eines Jahres dem Vorstand in Schriftform vorliegt.
Die Mitgliedschaft endet weiter durch Ausschluss gemäß Vorstandsbeschluss.
Ausnahmsweise endet die Mitgliedschaft durch Kündigung zum Ablauf eines Kalendervierteljahres, wenn das Vereinsmitglied aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung verzieht und daher seine Aufgaben als Mitglied nicht mehr wahrnehmen kann.
Ein Ausschluss mit sofortiger Wirkung ist ausnahmsweise zulässig, wenn ein besonders schwerer Fall vereinsschädigenden Verhaltens dem Vorstand einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gibt.
§ 6 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind die ordentliche Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Die ordentliche Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder die Einberufung von 1/3 sämtlicher Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Der Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, jedoch mindestens einmal jährlich.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand mit der Bekanntgabe der Tagesordnung. Für die Einladung gilt die Textform gem. §126b BGB.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Genehmigung der Jahresrechnung, die Entlastung des Vorstandes, die Neuwahl des Vorstandes, Anträge auf Satzungsänderungen einschl. des Antrags auf Auflösung des Vereins.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ergehen mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer
Dreiviertelmehrheit der Anwesenden, desgleichen ein Beschluss über die Auflösung des Vereins.
Über den Abstimmungsmodus (offene oder geheime Stimmabgabe) entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1.Vorsitzende.
Gemäß §58 Nr. 4 BGB sind 1. oder 2. Vorsitzender für die Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zuständig. Sie sind einzeln zeichnungsberechtigt und bürgen mit ihrer Unterschrift für Richtigkeit und Vollständigkeit der Protokolle.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
§ 9 Beirat des Vereins
Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, zu seiner Entlastung und Ergänzung einen Beirat aus der Mitte der Vereinsmitglieder zu schaffen. Der Beirat hat keine Vertretungsbefugnis.
§ 10 Auflösung und Zweckwegfall
Wird gemäß den Bestimmungen dieser Satzung die Auflösung des Vereins beschlossen, so gelten die Vorsitzenden als Liquidatoren. Für die Durchführung ihrer Aufgaben gelten die Bestimmungen der §§ 47 ff. BGB.
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Verein „Menschen im Aufwind e.V.“ mit Sitz in Marktoberdorf, oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zwecks Verwendung für die Kinder- und Jugendhilfe.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt in Kraft, wenn der Verein in das Vereinsregister beim Registergericht Kempten eingetragen ist.
Marktoberdorf, den 16.01.2012
Datenschutzhinweise Kulturwelt Marktoberdorf e.V.
Liebes Mitglied der Kulturwelt,
mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Kulturwelt Marktoberdorf e.V.
Schützenstraße 30
87616 Marktoberdorf
E-Mail: info@kulturwelt-mod.de
2. Welche Quellen und Daten nutzt der Verein?
Kulturwelt Marktoberdorf e.V. verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihnen erhalten. Zudem verarbeitet der Verein – soweit dies im Rahmen der Erfüllung der Mitgliedschaft erforderlich ist – personenbezogene Daten, die er von Dritten zulässigerweise erhalten hat (z.B. Behörden, Ämtern, Verbänden oder Versicherungen).
Kategorien personenbezogener Daten/ Art der Daten
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien [Name, Adresse, Geschlecht und andere Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), Geburtsdatum], Bankverbindungsdaten. Ferner kann es im Einzelfall erforderlich sein, Identitätsdaten auf der Basis eines amtlichen Ausweises zu erfassen.
3. Was ist der Zweck der Verarbeitung und auf welcher Rechtsgrundlage findet das statt?
Der Verein verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen.
3.1 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 EU-DSGVO) erfolgt zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich in erster Linie nach den Notwendigkeiten der Durchführung der Mitgliedschaft (Beitragszahlungen, Einladungen zu Mitgliedsversammlungen, Newsletter, etc.)
3.2 Im Rahmen der Interessenabwägung
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder von Dritten. Beispielsweise:
· Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
· Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
· Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
· Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen),
· Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts,
· Maßnahmen zur Planung und Weiterentwicklung,
Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen Ihre personenbezogenen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die Sie im Rahmen der Mitgliedschaft eine Straftat begangen haben, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und Ihr schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
3.3 Aufgrund Ihrer Einwilligung
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
3.4 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Zudem unterliegen wir als Verein diversen rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen, Satzungen und Ordnungen aus Mitgliedschaften, wie z. B. Anforderungen aus Steuergesetzen, Mitgliedschaften in Fachverbänden und Dachverbänden. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem Maßnahmen zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten.
Ferner verarbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Ämtern, Versicherungen und Behörden, jeweils auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung.
4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Bereiche Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der Mitgliedschaft oder gesetzlichen Pflichten benötigen.
Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Diese sind uns gegenüber vertraglich zur Einhaltung derselben Datenschutzstandards verpflichtet, dürfen Ihre personenbezogenen Daten lediglich im gleichen Umfang und zu den gleichen Zwecken wie wir verarbeiten und sind unseren Weisungen unterworfen. Dies sind Unternehmen in den Kategorien, IT-Dienstleistungen, Logistik, sowie Telekommunikation.
Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Vereins ist zunächst zu beachten, dass wir die geltenden Datenschutzvorschriften beachten. Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen, Satzungen oder Ordnungen auf der Basis der Mitgliedschaft dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
• Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Ämter, Behörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung;
• Stellen zur Durchführung von Inkasso-Leistungen.
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft.
Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) oder Satzungen und Ordnungen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
Sobald die Speicherung der Daten nicht mehr zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht.
6. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
7. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Im Rahmen Ihre Mitgliedschaft müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich oder durch Satzungen und Ordnungen verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel die Durchführung der Mitgliedschaft ablehnen müssen.